Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR
1950 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet. In Folge dessen wurde der EGMR eingerichtet. Der Sitz des EGMR ist in Straßburg (Frankreich). Alle Menschen aus Ländern, die diese Konvention unterzeichnet haben, können sich an den EGMR wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass ihnen Menschenrechte verwehrt werden.
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