Ultraschall und Infraschall
Der Mensch kann nicht allen Schall hören, der von schwingenden Körpern erzeugt wird. Wenn Schall hörbar sein soll, so muss die Lautstärke zwischen der Hörschwelle und der Schmerzschwelle liegen und die Frequenz zwischen 16 Hz und 20:000 Hz (20 kHz) betragen.
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