Lexikon: Marktwirtschaft

von Tanja Lindauer

In der Marktwirtschaft gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Bild: Lebensmittelangebot im Supermarkt (Quelle: Ralf Roletschek (User:Marcela)/ Wikimedia Commons)

Die Marktwirtschaft ist eine bestimmte Form der Wirtschaftsordnung. Bei ihr gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Man unterscheidet dabei verschiedene Formen der Marktwirtschaft. Bei der Freien Marktwirtschaft wird alles, im Gegensatz zur Planwirtschaft, durch den Markt selbst bestimmt. Der Markt entscheidet also, wovon wie viel produziert und gekauft wird. Das bedeutet, es bestehen keine allgemeinen Vorschriften, was man verkaufen darf und wie viel man dafür verlangt. Die Unternehmen können also nach ihrem Ermessen produzieren - das nennt man Gewerbefreiheit.

Eine Freie Marktwirtschaft kann nur dann funktionieren, wenn es privates Eigentum gibt und einen Markt, auf dem man frei handeln kann, ohne dass der Staat regelmäßig eingreift. In der Freien Marktwirtschaft besteht also ein Wettbewerb - der Ablauf der Wirtschaft wird durch die Art und Menge der Waren und Leistungen bestimmt, die angeboten oder nachgefragt werden. Angebot und Nachfrage bedingen sich dabei wechselseitig: Wenn viele Menschen eine bestimmte Ware kaufen wollen, wird mehr davon produziert und umgekehrt lohnt sich die Herstellung eines Produktes kaum, wenn keiner sich dafür interessiert. Auf der anderen Seite werden durch neue Angebote von Herstellern und Verkäufern auch neue Wünsche und Bedürfnisse bei den Konsumenten geweckt. Der Käufer entscheidet, was er kaufen möchte und der Verkäufer, was er herstellen lässt und auf dem Markt anbietet. In einer Freien Marktwirtschaft besteht daher Konsumfreiheit - man kann selbst auswählen, was man wo erwerben möchte. Zudem gibt es in der Freien Wirtschaft auch die Vertragsfreiheit - das heißt, jeder kann Verträge schließen, so wie er möchte.

Mit der Freien Marktwirtschaft sind aber große Probleme verbunden. So scheiden wirtschaftlich schwach aufgestellte Unternehmen aus dem Wettbewerb aus. Das bedeutet, dass kleinere Betriebe im Konkurrenzkampf oft nicht mithalten können und größere Unternehmen immer mehr Macht besitzen. Es besteht die Gefahr, dass ein "Monopol" oder ein "Kartell" entsteht - das heißt, eine Person, ein Unternehmen oder eine Firmengruppe hat die Konkurrenz ausgeschaltet und ist alleiniger Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung. Oftmals kann kein Gleichgewicht zwischen den Marktteilnehmern hergestellt werden, es besteht ein ständiges Auf und Ab. Weiterhin ist die Freie Marktwirtschaft mit Ungleichheit und Missständen verbunden - denn es gibt keine Regeln, die Ungerechtigkeiten verhindern und zum Beispiel Arbeiter schützen, damit diese nicht schlecht behandelt und ausgenutzt werden.

Aus der Freien Marktwirtschaft entwickelte sich die so genannte Soziale Marktwirtschaft, um den sozialen Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken. Sie wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von dem ersten Wirtschaftsminister, Ludwig Erhard, und einem Wirtschaftsprofessor namens Alfred Müller-Armack entwickelt. Diese wollten ein Modell entwerfen, bei dem die Vorteile der Freien Marktwirtschaft genutzt und die Nachteile deutlich vermindert werden. Um das zu erreichen, schränkt der Staat die wirtschaftliche Freiheit in gewissen Bereichen ein und stellt bestimmte Regeln auf.

Dazu zählt zum Beispiel der Kündigungsschutz - das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer nicht einfach grundlos von jetzt auf gleich entlassen werden kann. Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, dann muss er noch eine gewisse Zeit in seinem Job weiterarbeiten können und zum Beispiel die Möglichkeit haben, eine neue Stelle zu suchen. Ein anderes Gesetz ist der Mutterschutz: Wenn eine Frau schwanger ist, darf sie nicht gekündigt werden. Außerdem soll sie bei ihrem Job keine Tätigkeiten verrichten, die ein Risiko für die Schwangerschaft darstellen können. Kurz vor der Geburt muss sie nicht mehr arbeiten gehen und erhält für eine gewisse Zeit weiterhin ihren Lohn, wenn sie ihr Kind bekommt. Wieder andere Gesetze verhindern, dass sich große Firmen zu "Kartellen" zusammenschließen, denn das würde beuteten, dass andere Unternehmen keine Chance mehr auf dem Markt hätten. Das wird im so genannten Anti-Kartellgesetz geregelt.

Im Unterschied zur Freien Marktwirtschaft schaltet sich der Staat also bei einer Sozialen Marktwirtschaft ein, um Ungleichheiten entgegenzusteuern. Die Gewerbefreiheit, wie sie bei der Freien Marktwirtschaft herrscht, ist eingeschränkt. Wenn der Staat beispielsweise meint, dass etwas Gefährliches hergestellt wird, dann kann er die Produktion verbieten. Auch die Vertragsfreiheit ist in dieser Form der Marktwirtschaft eingeschränkt. Menschen, die schwächer aufgestellt sind als andere, sollen dadurch geschützt werden. In der Freien Marktwirtschaft darf jeder seine Preise selbst festlegen, bei der Sozialen Marktwirtschaft müssen bestimmte Regelungen beachtet werden. So dürfen zum Beispiel die Preise für Strom, Wasser und Gas nicht zu hoch festgelegt werden, damit jeder sich zu Hause auch Strom und Heizung leisten kann. Die Soziale Marktwirtschaft soll also auch das Gemeinwohl berücksichtigen.

Hinweis zum Copyright: Die private Nutzung unserer Webseite und Texte ist kostenlos. Schulen und Lehrkräfte benötigen eine Lizenz. Weitere Informationen zur SCHUL-LIZENZ finden Sie hier.

Co-Autorin: Britta Pawlak
letzte Aktualisierung: 26.11.2011

Wenn dir ein Fehler im Artikel auffällt, schreib' uns eine E-Mail an redaktion@helles-koepfchen.de. Hat dir der Artikel gefallen? Unten kannst du eine Bewertung abgeben.

61 Bewertungen für diesen Artikel