Lexikon: Gewaltenteilung

von Britta Pawlak

Grundlage seit 1949: Im Grundgesetz sind alle Rechte der Menschen, die in Deutschland leben, festgehalten. (Quelle: Foto: Wikipedia)

Bei einer Demokratie herrscht üblicherweise eine Gewaltenteilung. Dabei sind die Gesetzgebung und die Regierung voneinander getrennt, damit die Macht des Staates nicht zu einseitig verteilt ist. Ein Staat hat die Aufgabe zu kontrollieren, ob die Gesetze, die in der Verfassung niedergeschrieben sind, auch eingehalten werden - notfalls greift die "Staatsgewalt" ein. Jedoch muss in einer Demokratie auch der Staat selbst kontrolliert werden, denn auch er ist verpflichtet, sich an die Regeln zu halten. Die Gewaltenteilung sorgt dafür, dass der Staat keine uneingeschränkte Macht hat und diese nicht von den Machtträgern missbraucht werden kann.

In Deutschland herrscht seit dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur die Staatsform der Demokratie. Das "Grundgesetz" ist die Verfassung des deutschen Staates, das alle Grundwerte, Regeln und Gesetze enthält. Es besteht auch eine Gewaltenteilung - das bedeutet, die so genannte gesetzgebende Gewalt ("Legislative"), die ausführende Gewalt ("Exekutive") und die rechtsprechende Gewalt ("Judikative") stehen unabhängig nebeneinander.

Die Legislative setzt sich aus dem Bundestag, dem Bundesrat sowie den Landesparlamenten zusammen, die über Gesetze beraten und sie verabschieden. Zunächst wird eine "Gesetzesinitiative" veranlasst, wenn ein neues Gesetz beschlossen werden soll. Der Bundestag und der Bundesrat stimmen nun darüber ab, ob der Gesetzesvorschlag abgelehnt oder angenommen werden soll. Anschließend muss der Bundespräsident seine Unterschrift darunter setzen. Die Exekutive setzt sich zum einen aus Polizisten und Beamten der öffentlichen Verwaltung zusammen, zum anderen aus der Bundesregierung, den Landesregierungen sowie den Bürgermeistern - sie alle sollen dafür sorgen, dass die Gesetze auch befolgt werden. Zur Judikative gehören die Staatsanwälte und Richter, die im Falle von Gesetzesverstößen über die Strafe entscheiden. Die Richter müssen ihrerseits die Regeln des Staates beachten, sind aber in ihren Entscheidungen unabhängig.

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letzte Aktualisierung: 24.10.2011

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