Lexikon: Rente / Generationenvertrag

von Tanja Lindauer

Das Grundprinzip der Rente ist der "Generationenvertrag": Die Menschen, die arbeiten gehen, kommen jeweils für den Lebensunterhalt der älteren Menschen in einer Gesellschaft auf. (Quelle: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com/ pixelio.de)

Das Wort "Rente" stammt ursprünglich aus dem Lateinischen: "reddere" heißt so viel wie zurückgeben. Die Rente ist ein Einkommen, das als Altersversorgung dient. Man kann sie also auch als das Altersruhegeld bezeichnen. Die Rentenversicherung wurde 1889 von Otto von Bismarck in Deutschland (damals war es das "Deutsche Reich") eingeführt. Jeder Mensch, der das Rentenalter erreicht hat, bekommt monatlich eine Rente ausgezahlt - das vom Gesetzgeber angestrebte "Renteneintrittsalter" liegt bei 67 Jahren. Der tatsächliche Rentenbeginn der Menschen ist im Durchschnitt aber früher, er liegt in Deutschland bei Männern bei 63,1 und bei Frauen bei 63,0 Jahren.

Ab dem Renteneintritt geht man nicht mehr arbeiten, sondern darf seine Zeit so verbringen, wie man möchte. Da man aber immer noch für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss, bekommt man als Geld eine Rente, die man zuvor beantragen muss. Man bekommt die Rente aber nicht einfach so vom Staat, sondern jeder ehemals Arbeitende hat selbst lange Zeit in die Rentenkasse eingezahlt. Wie hoch die monatliche Auszahlung ausfällt, hängt zum einen davon ab, wie viel derjenige selbst im Laufe seines Lebens verdient und damit auch in diese Kasse eingezahlt hat. Zum anderen spielt es eine Rolle, wie viele Menschen zu diesem Zeitpunkt arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen.

Denn das Geld für die Rente kommt dadurch zustande, dass jeder Mensch während seines Arbeitslebens einen bestimmten Rentenbeitrag zahlen muss - dieser ist abhängig vom Gehalt. Bevor man also eine Rente bekommt, bezahlt man zunächst einmal selbst ein, um den Menschen, die schon in Rente sind, ihren Ruhestand zu ermöglichen. Wenn man dann das Rentenalter erreicht hat, zahlen andere Menschen in die Rentenversicherung ein. Dieses Grundprinzip nennt man "Generationenvertrag": Die Personen, die arbeiten gehen, kommen jeweils für den Lebensunterhalt der älteren Menschen in einer Gesellschaft auf. So wird die Unterstützung der älteren Menschen von einer Generation zur nächsten weitergegeben - die Menschen, die heute arbeiten, werden in einigen Jahren oder Jahrzehnten von ihren Kindern unterstützt, wenn diese berufstätig sind.

Je mehr Menschen also einzahlen, umso mehr Geld erhalten die Rentner. Das Problem ist aber, dass sich in Deutschland die Altersstruktur in der Bevölkerung stetig verändert und es immer mehr ältere Menschen gibt und viel weniger junge. Das bedeutet, es gibt immer weniger Menschen, die in die Rentenkasse einzahlen, und gleichzeitig mehr Personen, die eine Rente benötigen. Das ist natürlich ein großes Problem und schlecht für die monatliche Rente. Daher schließen immer mehr Menschen zusätzlich noch private Versicherungen ab, damit sie im Alter genügend Geld zur Verfügung haben. So gibt es zum Beispiel seit 2002 die so genannte "Riesterrente". Sie ermöglicht es, mit staatlicher Hilfe eine kleine Zusatzrente anzusparen. Bei Beamten, wie es zum Beispiel Lehrer oder Polizisten sind, heißt das Geld, das sie später einmal vom Staat bekommen, übrigens "Pension".

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Co-Autorin: Britta Pawlak
letzte Aktualisierung: 04.12.2011

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