Lexikon: Leibeigenschaft

von Tanja Lindauer

Holzschnitt aus dem 15. Jahrhundert: Bauern liefern Abgaben an den Grundherren ab. (Quelle: Wikimedia Commons)

Seit dem Mittelalter bis in die Neuzeit war in West- und Mitteleuropa das System des "Feudalismus" (das bedeutet Lehngut) verbreitet. Im Besitz der Landflächen waren meist die Monarchen, Adeligen und die Kirche. Sie vergaben ihr Land als "Lehen" an einen Grundherren, ihren "Vasallen" (das bedeutet Knecht), der im Gegenzug militärische Dienste für sie leisten musste. Der Grundherr konnte also das Stück Land zum Anbau nutzen und beschäftigte dafür einen Bauern. Von Leibeigenschaft spricht man, wenn der Grundherr über seinen Arbeiter verfügen durfte, dieser ihm hörig und vollkommen unterworfen war - der Bauer war Leibeigener und "gehörte" dem Grundherrn, welcher über ihn bestimmen konnte. Der Bauer war also auch der Rechtsprechung seines Herren unterworfen und musste ihm gehorchen.

In der gesellschaftlichen Ordnung des Feudalismus waren die Leibeigenen zu "Frondiensten" verpflichtet: Die Bauern mussten für ihre Grundherren bestimmte Dienstleistungen (den "Fron") verrichten - zum Beispiel Unkraut auf den Feldern der Grundherren jäten oder die Felder pflügen. Sie arbeiteten auf dem Landstück, das den Grundherren gehörte (die so genannte "Scholle"), und mussten dafür eine Pacht - das ist eine Art Miete - bezahlen. Neben dieser Pacht musste der Leibeigene auch eine so genannte Zehnt leisten, das war eine Form von Steuer.

Die Leibeigenen durften auch nicht einfach heiraten, sondern sie mussten ihren Grundherren um Erlaubnis fragen. Sie durften auch nicht den Hof verlassen. Zudem wurde die Leibeigenschaft auch vererbt, das bedeutet, dass eine Familie immer für einen bestimmten Grundherren arbeiten und ihm zu Diensten stehen musste. Im Gegenzug standen die Leibeigenen für ihre Dienste unter dem Schutz des Grundherrn. Es bestand zwar die Möglichkeit, sich aus der Leibeigenschaft freizukaufen, doch die Bauern konnten die Summen, die ihre Herren dafür forderten, meistens nicht aufbringen.

Man kann die Leibeigenschaft auch mit Sklaverei vergleichen, allerdings unterscheidet sie sich von der Sklaverei in einem wichtigen Punkt, denn die Leibeigenen wurden nicht wie die Sklaven als "Ware" angesehen, die einfach "verkauft" werden konnte. Sie durften auch, im Gegensatz zu Sklaven, Eigentum besitzen - mit Ausnahme von Grundstücken. Mit der Zeit lehnten sich immer mehr Bauern gegen die Missstände und die Unterdrückung auf und die Leibeigenschaft wurde ab dem 18. Jahrhundert nach und nach abgeschafft. In Frankreich gab es sie zum Beispiel bis zur Französischen Revolution im Jahr 1789, in Bayern bis 1808 und in Preußen bis 1807.

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Co-Autorin: Britta Pawlak
letzte Aktualisierung: 25.11.2011

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