Lexikon: Bürger/ Bürgertum

Die Bedeutung der Begriffe "Bürger" und "Bürgertum" hat sich im Laufe der Geschichte gewandelt. Bild: Eine spätmittelalterliche Ratssitzung mit Bürgern, die an den Wappen über dem Kopf zu erkennen sind (Abbildung aus dem Codex Monacensis). (Quelle: Public domain)

Als Bürger bezeichnet man heute die Bewohner eines Staates und einer Gemeinde. Dabei wird unterschieden zwischen einem Staatsbürger als Angehöriger eines bestimmten Staates und den Bürgern einer Stadt oder eines Dorfes. Seit der Verabschiedung der Weimarer Verfassung von 1918 haben alle Deutschen das volle Staatsbürgerrecht. Dies bedeutet, dass ein deutscher Bürger sowohl bestimmte politische Rechte und Pflichten hat. Zu den Bürgerrechten gehören beispielsweise das Wahlrecht, das Recht zur freien Wahl des Wohnortes und des Berufes oder dass jeder Bürger das gleiche Recht hat, ein öffentliches Amt zu bekleiden. Die Pflichten eines deutschen Bürgers sind zum Beispiel das Zahlen von Steuern oder dass man das Grundgesetz zu beachten hat.

Heute ist jeder Bewohner Deutschlands, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, Bürger des Landes, unabhängig von seinem Geschlecht, seinem Besitz, seinem Beruf oder seinem gesellschaftlichen Stand. Doch nicht immer durften sich alle Bewohner eines Landes oder einer Stadt als Bürger bezeichnen. Das Wort leitet sich von althochdeutschen Wort "burga" ab, was soviel wie "Schutz" bedeutet. Damit ist auch schon das wichtigste Recht beschrieben, was die so genannten "Bürger" des Mittelalters hatten: Diese lebten im Umkreis einer Burg und durften sich bei drohender Gefahr hinter die schützenden Mauern des Burgherrn zurückziehen.

Auch heute noch gebraucht man den Begriff "Bürgertum", um die so genannte "Mittelschicht" zu beschreiben, in der sich gesellschaftliche Gruppen beispielsweise in ihrer Lebensweise, ihrem Besitz, ihrer Bildung und/ oder ihrer Berufsgruppe unterscheiden. So spricht man zum Beispiel von "Bildungsbürgertum", um die Gesellschaftsschicht mit "guter Bildung" zu bezeichnen oder auch eher abfällig vom "Spießbürgertum", was auf als besonders engstirnig, angepasst oder rückschrittlich empfundende Personen und Gesellschaftsgruppen abzielt. Mit dem Begriff "Bürger" wurden im Laufe der Geschichte immer Menschen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten beschrieben. Das erste Mal tauchten ähnliche Bezeichnungen in der Antike auf. Während im alten Griechenland ein "Bürger" ("Polites" auf Altgriechisch) Bewohner einer Stadt war und sich von anderen Einwohnern durch seine Teilnahme an Gerichtshöfen und in der Vollversammlung der Stadt unterschied, musste ein römische Bürger ("Civis") zunächst nur Einwohner der Stadt Rom sein.

Nachdem das römische Reich sich immer weiter ausgedehnt hatte, erhielten auch andere Menschengruppen im ganzen Reich das Bürgerrecht - jedoch nur, wenn sie männlich waren. Ein Bürgerrecht im alten Rom wurde entweder vererbt oder einem Mann verliehen, wenn er sich verdient gemacht hatte. Ein römischer Bürger der Republik hatte das Recht zu wählen, zu heiraten und sich selbst vor Gericht verteidigen zu dürfen. Zur größten Pflicht gehörte es, dass ein Bürger der Legion beizutreten hatte. Mit dem Beginn der römischen Kaiserzeit (27 vor Christus) wurde das Wahlrecht abgeschafft und der Bürger hatte kein Möglichkeit auf politische Mitbestimmung mehr.

Ab dem frühen Mittelalter gehörten Menschen zum Bürgertum, die über Grundbesitz innerhalb einer Stadt oder einer Gemeinde verfügten. Dazu zählten große Immobilien, für die die Bürger die Grundsteuer bezahlen mussten. Eine andere Voraussetzungen war, dass man von verheirateten Eltern geboren sein und ein Mindestvermögen besitzen musste. Da zu dieser Zeit nicht viele Menschen über solch großen Grundbesitz und hohes Vermögen verfügten, war die Anzahl der Bürger zu jener Zeit recht klein. Alle anderen Bewohner wurden schlicht "Einwohner" genannt. Verlor man den Grundbesitz, auf dem sich das Bürgerrecht berief, hatte man auch nicht mehr das Recht, ein Bürger zu sein.

Neben dem Recht auf Schutz in den Burgen und Städten, hatten die Bürger des Mittelalters auch einige Pflichten. Dazu gehörten die Abgabe von Steuern oder die Pflicht, sich dem Wehrdienst oder den Wachen anschließen zu müssen. Im Laufe des 11. Jahrhunderts begann sich die Ständegesellschaft zu entwickeln, in der die Gesellschaft in mehrere soziale Klassen eingeteilt war. Zum Bürgertum, dem "dritten Stand", gehörten die Bürger, zu denen nun auch Bauern werden konnten, nachdem sie in die Städte gezogen waren und dort mindestens ein Jahr gelebt hatten. Das volle Bürgerrecht erhielt man jedoch erst, wenn man begann, Steuern zu zahlen und den sonstigen Pflichten nachgehen konnte. Dennoch fingen viele Menschen in dieser Zeit an, ihr Glück in den Städten zu suchen, so dass der Stand der Bürger zum größten der mittelalterlichen Gesellschaft werden konnte.

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letzte Aktualisierung: 12.11.2014

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