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Artikel 53: Aufbewahrung des Abkommens
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-53-aufbewahrung-des-abkommens
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Artikel 54: Wortlaut des Vertrages
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-54-wortlaut-des-vertrages
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Artikel 8: Meine Identität
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten. Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-8-meine-identitaet
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Artikel 13: Meine Meinung grenzenlos
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-13-meine-meinung-grenzenlos
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Artikel 15: Demonstrieren
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-15-demonstrieren
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Artikel 19: Schutz vor Gewalt
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Mißhandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Mißbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-19-schutz-vor-gewalt
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Artikel 22: Ein Kind als Flüchtling
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, daß ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird;
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-22-ein-kind-als-fluechtling
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Artikel 26: Unterstützung vom Staat
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversicherung an und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-26-unterstuetzung-vom-staat
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Artikel 27: Lebensstandard
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-27-lebensstandard
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Artikel 28: Recht auf Bildung
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-28-recht-auf-bildung
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