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Artikel 36: Sonstige Ausbeutung
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten schützen das Kind vor allen sonstigen Formen der Ausbeutung, die das Wohl des Kindes in irgendeiner Weise beeinträchtigen.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-36-sonstige-ausbeutung
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Grundgesetz (Quellentext)
Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Aus dem Inhalt:
[...] wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Präambel Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/grundgesetz-quellentext
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Artikel 17: Informationen, Medien
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, daß das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-17-informationen-medien
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Artikel 29: Meine Bildung
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, daß die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muß, die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen; dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln; dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln; das Kind auf ein verantwortungsbewußtes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz; der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten; dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-29-meine-bildung
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Artikel 40: Kinder als Straftäter
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes an, das der Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt wird, in einer Weise behandelt zu werden, die das Gefühl des Kindes für die eigene Würde und den eigenen Wert fördert, seine Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten anderer stärkt und das Alter des Kindes sowie die Notwendigkeit berücksichtigt, seine soziale Wiedereingliederung sowie die Übernahme einer konstruktiven Rolle in der Gesellschaft durch das Kind zu fördern. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen internationaler Übereinkünfte insbesondere sicher, a) daß kein Kind wegen Handlungen oder Unterlassungen, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem Recht oder Völkerrecht nicht verboten waren, der Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt wird; b) daß jedes Kind, das einer Verletzung der Strafgesetze verdächtigt oder beschuldigt wird, Anspruch auf folgende Mindestgarantien hat:
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-40-kinder-als-straftaeter
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Artikel 1: Wer ist ein Kind?
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-1-wer-ist-ein-kind
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Artikel 3: Das Wohl des Kindes
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-3-das-wohl-des-kindes
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Artikel 4: Wie Kinder zu ihrem Recht kommen!
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-4-wie-kinder-zu-ihrem-recht-kommen
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Artikel 9: Trennung von den Eltern
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1 .Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-9-trennung-von-den-eltern
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Artikel 29
22.03.2010 -
https://www.kindersache.de/bereiche/ueber-uns/ausfuehrliche-informationen/artikel-29
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