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Artikel 6: Das Recht auf Leben
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten erkennen an, daß jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat. Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-6-das-recht-auf-leben
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Artikel 12: Meine Meinung
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-12-meine-meinung
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Artikel 14: Mein Glauben
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. 2. Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten. 3. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-14-mein-glauben
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Artikel 16: Briefgeheimnis
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-16-briefgeheimnis
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Artikel 24: Meine Gesundheit
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-24-meine-gesundheit
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Artikel 5: Die Rechte der Eltern
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-5-die-rechte-der-eltern
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Artikel 7: Wer bin ich?
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall, daß das Kind sonst staatenlos wäre.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-7-wer-bin-ich
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Artikel 44
22.03.2010 - (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Ausschuß über den Generalsekretär der Vereinten Nationen Berichte über die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte getroffen haben, und über die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen, und zwar
https://www.kindersache.de/bereiche/ueber-uns/ausfuehrliche-informationen/artikel-44
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Artikel 24
22.03.2010 - Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um
https://www.kindersache.de/bereiche/ueber-uns/ausfuehrliche-informationen/artikel-24
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Artikel - Arbeitsblatt 2
Aus dem Inhalt:
[...] Artikel - Arbeitsblatt 2 Quelle: © 2006 Medienwerkstatt Mühlacker Diese Wissenskarte darf für Unterrichtszwecke ausgedruckt werden [...]
http://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showcard.php?id=5840
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