Musikalisches Urheberrecht
Das musikalische Urheberecht ist ein komplexes Gesetzeswerk , das die Rechte des Urhebers (Komponist, Textautor) an seinem Werk, insbesondere die Ansprüche, die sich aus der Nutzung seines Werkes durch Dritte ergeben, regelt.
Aus dem Inhalt:
[...] einer Beethoven-Sinfonie auf CD verkörpert also noch immer ein ganzes Bündel von Rechten, auch wenn das Werk selbst „gemeinfrei“ ist, da LUDWIG VAN BEETHOVENs (1770–1827) Tod [...]
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