Die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts
13.09.2005 - Das Bundesverwaltungsgericht ist durch Gesetz vom 23. September 1952 errichtet worden. Der Bundesgesetzgeber kam damit einem Auftrag des Grundgesetzes nach, einen zentralen obersten Gerichtshof des Bundes für den Bereich der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu schaffen. Das erwähnte Gesetz sah in seinem § 1 Berlin als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts vor.
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