Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) nimmt die Belange der Jugendlichen und der zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter 25 Jahren wahr. Die allgemeinen Aufgaben umfassen alle Angelegenheiten sozialer, personeller oder wirtschaftlicher Art, die die von der JAV vertretenen Arbeitnehmer/innen direkt oder indirekt ber...
Aus dem Inhalt:
[...] Die Errichtung und Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. [...]
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