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Jugendstrafrecht | einfach erklärt für Kinder und Schüler
14.11.2011 - Im Alter von 14 gilt man vor dem Gesetz als strafmündig, man kann also für Straftaten vor Gericht gestellt werden. Allerdings gilt für Jugendliche bis 18 ein anderes Strafrecht als für Erwachsene. Dieses Jugendstrafrecht sieht mildere Strafen vor und soll dazu beitragen, dass Jugendliche Verantwortung und ein richtiges Verhalten lernen.
https://www.helles-koepfchen.de/artikel/3298.html
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Sachen kaputtmachen, Randale, Graffiti[Sachbeschädigung]
Pass auf! Wenn du das Eigentum anderer mit Graffiti besprühst, begehst du in der Regel eine Sachbeschädigung. Die meisten Graffitis können nämlich nur mit viel Aufwand wieder entfernt werden. Klarer Fall: du hast das Eigentum anderer beschädigt. Wenn du erwischt wirst Sachbeschädigung ist ein Vergehen, das im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren, mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=156&titelkatid=0&move=-1
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Gewalt androhen und klauen[Raub]
Pass auf! Wenn du jemandem Gewalt androhst und ihm etwas entwendest, dann begehst du einen Raub. Ein schwerer Raub liegt vor, wenn du dein Opfer mit einer Waffe bedrohst und ihm Dinge wegnimmst. Beide Male ist das Opfer eingeschüchtert und traut sich nicht sich zu wehren. Wenn du erwischt wirst Raub und schwerer Raub sind Straftaten, die im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren, mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=170&titelkatid=0&move=-1
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Polizei oder Gericht anlügen[Falschaussage]
Pass auf! Wenn du Zeuge einer Straftat warst, musst du bei der Polizei und später vor Gericht aussagen. Falschaussagen sind strafbar! Sage immer die Wahrheit; gib zu, wenn du dich nicht erinnern kannst. Dann brauchst du auch keine Angaben zu machen. Wenn du erwischt wirst Im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren, wird die falsche uneidliche Aussage mit einer Freiheitsstrafe bestraft.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=177&titelkatid=0&move=-1
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Mit härteren Strafen gegen Jugendgewalt?
07.01.2008 - Ein brutaler Überfall auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn hat die Diskussion über den Umgang mit gewalttätigen Jugendlichen wieder in Gang gebracht: Politiker der CDU fordern härtere Strafen. Besonders ausländische Täter sind ins Visier geraten. Lassen sich so Gewalttaten verhindern, oder liegen die Probleme ganz woanders?
Aus dem Inhalt:
[...] Für Straftäter zwischen 18 und 20 Jahren will die CDU im Regelfall das Erwachsenenstrafrecht anwenden. Das Höchststrafmaß soll auf 15 Jahre angehoben werden. [...]
https://www.helles-koepfchen.de/artikel/2452.html
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Schlagen, misshandeln, platt machen[Körperverletzung]
Pass auf! Wer sich so verhält, macht sich wegen Körperverletzung strafbar. Je nachdem, wie die Tat ausgeführt wurde und wie schlimm das Opfer dadurch zu Schaden gekommen ist, wird sie als Körperverletzung, als gefährliche oder als schwere Körperverletzung geahndet. Der Versuch ist strafbar. Was ist der Unterschied zwischen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung?
Aus dem Inhalt:
[...] Wenn du erwischt wirst Körperverletzung ist eine Straftat, die im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren, mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird. [...]
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=179&titelkatid=0&move=-1
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Strafrechtliche und pädagogische Strategien gegen Jugendgewalt - Entscheide Dich
20.02.2008 - Jugendliche Gewalttäter richten großen Schaden an: Sie verletzen Mitmenschen und hinterlassen körperliche und seelische Wunden. Gewalterfahrungen in Familien setzen sich oft über Generationen hinweg fort. Gewalt auf dem Schulhof und in Klassenzimmern zerstört jede Bemühung um ein positives Lernklima.
Aus dem Inhalt:
[...] unter das Strafgesetzbuch, also das Erwachsenenstrafrecht. Maßgeblich ist dabei immer das Alter zur Tatzeit. Drei Ansätze: Jugendstrafen, harte Strafen [...]
http://www.planet-schule.de/wissenspool/entscheide-dich/inhalt/hintergrund/strafrechtliche-und-paedagogische-strategien-gegen-jugendgewalt.html
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Brauchen wir ein schärferes Jugendstrafrecht?
Angesichts der jüngsten Vorkommnisse mit prügelnden Jugendlichen in München und Frankfurt fordern immer mehr Politiker härtere Strafen für Kinder und Jugendliche. Dazu kommt, dass …
Aus dem Inhalt:
[...] Lebensjahr gelten als so genannte Heranwachsende und können sowohl unter das Erwachsenenstrafrecht, als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. [...]
http://www.wasistwas.de/archiv-wissenschaft-details/brauchen-wir-ein-schaerferes-jugendstrafrecht.html
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Volljährig mit 18
Am 22. März 1974 beschloss der Deutsche Bundestag, dass man schon mit 18 volljährig ist. Vorher lag die Altersgrenze bei 21. Doch was bedeutet es, volljährig zu sein? Welche …
Aus dem Inhalt:
[...] in der Öffentlichkeit dem Bundestagsbeschluss voraus. Nur beim Strafrecht ging man einen Kompromiss ein. Jugendliche zwischen 18 und 21 sollten je nach Ermessen des Richters nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. [...]
http://www.wasistwas.de/archiv-geschichte-details/volljaehrig-mit-18.html
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Abhauen nach einem Unfall[Unfallflucht]
Pass auf! Wer sich so verhält, begeht Unfallflucht. Und die ist strafbar! Unfallflucht besteht, wenn du dich unerlaubt vom Unfallort entfernst. Umgekehrt heißt das: Wenn du einen Unfall verursachst oder sonst etwas mit der Unfallursache zu tun hast, etwa weil dein Hund auf die Straße gelaufen ist, musst du am Unfallort bleiben und bestimmte Angaben machen: Der Geschädigte muss erfahren, wer du bist und wie du den Schaden ersetzen kannst.
Aus dem Inhalt:
[...] Auch dann begehst du Unfallflucht. Wenn du erwischt wirst Unfallflucht ist eine Straftat, die im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren, [...]
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=152&titelkatid=0&move=-1
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