Föderalismus und Subsidiarität
In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus als Organisationsprinzip der staatlichen Ordnung festgelegt. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufzuteilen.
Aus dem Inhalt:
[...] und verfassungsrechtlich beschreibt Föderalismus ein staatliches Organisationsprinzip: Ein föderal organisierter Staat besteht aus Einzelstaaten – auch Gliedstaaten genannt – und einem Gesamt- oder Bundesstaat. [...]
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