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Jugendstrafrecht | einfach erklärt für Kinder und Schüler
14.11.2011 - Im Alter von 14 gilt man vor dem Gesetz als strafmündig, man kann also für Straftaten vor Gericht gestellt werden. Allerdings gilt für Jugendliche bis 18 ein anderes Strafrecht als für Erwachsene. Dieses Jugendstrafrecht sieht mildere Strafen vor und soll dazu beitragen, dass Jugendliche Verantwortung und ein richtiges Verhalten lernen.
https://www.helles-koepfchen.de/artikel/3298.html
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Heinrich Zille Bilder - 1
12.01.2008 - Titelblatt der Ausgabe von 1923 Heinrich Zille versuchte dafür zu sorgen, dass seine Bilder auch für wenig Geld zu erhalten waren. Adel „Bist du och ,von'?” „Jawoll - Mutter weeß bloß nicht von wem !” Paule war mit seinen 13 Jahren schon zweimal vorm Jugendgericht, hat sich ne „Brumme” rangelacht, die Pinkelfrida ist seine Braut, und wenn die Drehorgel ertönt, Paule tanzt, wie man in Berlin sagt, schon eine ganze „kesse Sohle”.
http://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showcard.php?id=15559
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Ab vierzehn Jahre gilt:
1. Du giltst von nun als Jugendlicher und bist bedingt strafmündig. Das heißt, dass du dich, wenn du wegen rechtswidriger Taten angeklagt wirst, vor einem Jugendgericht verantworten musst. Für Jugendliche gilt ein spezielles Strafrecht, das Jugendstrafrecht. 2. Du kannst nicht mehr gegen deinen Willen adoptiert werden.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=186&titelkatid=0&move=-1
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Abhauen nach einem Unfall[Unfallflucht]
Pass auf! Wer sich so verhält, begeht Unfallflucht. Und die ist strafbar! Unfallflucht besteht, wenn du dich unerlaubt vom Unfallort entfernst. Umgekehrt heißt das: Wenn du einen Unfall verursachst oder sonst etwas mit der Unfallursache zu tun hast, etwa weil dein Hund auf die Straße gelaufen ist, musst du am Unfallort bleiben und bestimmte Angaben machen: Der Geschädigte muss erfahren, wer du bist und wie du den Schaden ersetzen kannst.
Aus dem Inhalt:
[...] Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird Unfallflucht vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. [...]
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=152&titelkatid=0&move=-1
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Fremde Briefe oder Tagebücher öffnen[Briefgeheimnis]
Pass auf! Wer einen verschlossenen Brief oder sonst ein Schriftstück, das nicht an ihn adressiert ist, öffnet, verletzt das Briefgeheimnis. Das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich und gehören zu den besonders geschützten Grundrechten im Grundgesetz. Wer das Briefgeheimnis verletzt, macht sich strafbar.
Aus dem Inhalt:
[...] Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird Verletzung des Briefgeheimnisses vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. [...]
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=154&titelkatid=0&move=-1
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Fundsachen behalten[Fundunterschlagung]
Pass auf! Fundsachen, die mehr als zehn Euro wert sind, gehören aufs Fundamt oder zur Polizei. Falls du den Eigentümer kennst, musst du ihm die Fundsache überbringen oder ihn davon verständigen, dass du die Fundsache an dich genommen hast. Wenn du die Fundsache ordnungsgemäß ablieferst, hast du Anspruch auf Finderlohn.
Aus dem Inhalt:
[...] Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird Fundunterschlagung vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. [...]
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=155&titelkatid=0&move=-1
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Sachen kaputtmachen, Randale, Graffiti[Sachbeschädigung]
Pass auf! Wenn du das Eigentum anderer mit Graffiti besprühst, begehst du in der Regel eine Sachbeschädigung. Die meisten Graffitis können nämlich nur mit viel Aufwand wieder entfernt werden. Klarer Fall: du hast das Eigentum anderer beschädigt. Wenn du erwischt wirst Sachbeschädigung ist ein Vergehen, das im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren, mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft wird.
Aus dem Inhalt:
[...] Außerdem kann es Erziehungsmaßnahmen anordnen. Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird unterlassene Hilfeleistung vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. [...]
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=156&titelkatid=0&move=-1
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Nicht helfen[Unterlassene Hilfeleistung]
Pass auf! Wenn du merkst, dass jemand in einer schwierigen, vielleicht sogar lebensbedrohlichen Situation ist und du nicht hilfst, kann es passieren, dass du dich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machst. In welchen Fällen musst du helfen? Ganz einfach: Immer, wenn es jemand schlecht geht und er oder sie Hilfe braucht.
Aus dem Inhalt:
[...] wird unterlassene Hilfeleistung vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. Wenn du der unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt wirst, musst [...]
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=161&titelkatid=0&move=-1
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Schimpfwörter nachrufen, Vogel zeigen[Beleidigung]
Pass auf! Wenn du mit Schimpfwörtern und eindeutigen Gesten einem anderen gegenüber deine Missachtung ausdrückst und seine Ehre verletzt, machst du dich der Beleidigung strafbar. Eine Beleidigung kann nicht nur direkt ausgedrückt werden. Wenn du jemanden elektronisch, etwa per SMS, in einem Chat, einem Forum oder per E-Mail herabwürdigst, liegt ebenfalls eine Beleidigung vor.
Aus dem Inhalt:
[...] Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird Beleidigung vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. [...]
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=162&titelkatid=0&move=-1
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Schwarzfahren[Erschleichen von Leistungen]
Pass auf! Wenn du ohne, mit einem nicht entwerteten oder ungültigen Fahrschein in einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs bist, fährst du schwarz. Wer schwarzfährt, macht sich strafbar, weil er sich Leistungen "erschleicht". Schwarzfahren ist ein Betrugsdelikt. Weniger schlimm ist Schwarzfahren, wenn du im Innenstadtbereich eine kurze Strecke schwarzfährst.
Aus dem Inhalt:
[...] Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird Schwarzfahren vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. [...]
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=163&titelkatid=0&move=-1
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