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Die Kinderrechte in der Corona-Krise
03.05.2020 - Seit Wochen sind wir zuhause. Du darfst nicht in die Schule, deine Freunde treffen, die Spielplätze und Sportplätze sind größtenteils noch zu. Aber hast du nicht ein Recht auf Spiel und Bildung?
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/thema-des-monats/die-kinderrechte-der-corona-krise
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Artikel 41: Schutz der vorhandenen Kinderrechte
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Dieses Übereinkommen läßt zur Verwirklichung der Rechte des Kindes besser geeignete Bestimmungen unberührt, die enthalten sind im Recht eines Vertragsstaats oder in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-41-schutz-der-vorhandenen-kinderrechte
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Artikel 43: Kinderrechte-Ausschuss
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Zur Prüfung der Fortschritte, welche die Vertragsstaaten bei der Erfüllung der in diesem Übereinkommen eingegangenen Verpflichtungen gemacht haben, wird ein Ausschuß für die Rechte des Kindes eingesetzt, der die nachstehend festgelegten Aufgaben wahrnimmt. Der Ausschuß besteht aus zehn Sachverständigen von hohem sittlichen Ansehen und anerkannter Sachkenntnis auf dem von diesem Übereinkommen erfaßten Gebiet. Die Mitglieder des Ausschusses werden von den Vertragsstaaten unter ihren Staatsangehörigen ausgewählt und sind in persönlicher Eigenschaft tätig, wobei auf eine gerechte geographische Verteilung zu achten ist sowie die hauptsächlichen Rechtssysteme zu berücksichtigen sind. Die Mitglieder des Ausschusses werden in geheimer Wahl aus einer Liste von Personen gewählt, die von den Vertragsstaaten vorgeschlagen worden sind. Jeder Vertragsstaat kann einen seiner eigenen Staatsangehörigen vorschlagen. Die Wahl des Ausschusses findet zum erstenmal spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens und danach alle zwei Jahre statt. Spätestens vier Monate vor jeder Wahl fordert der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Vertragsstaaten schriftlich auf, ihre Vorschläge innerhalb von zwei Monaten einzureichen. Der Generalsekretär fertigt sodann eine alphabetische Liste aller auf diese Weise vorgeschlagenen Personen an unter Angabe der Vertragsstaaten, die sie vorgeschlagen haben, und übermittelt sie den Vertragsstaaten. Die Wahlen finden auf vom Generalsekretär am Sitz der Vereinten Nationen einberufenen Tagungen der Vertragsstaaten statt. Auf diesen Tagungen, die beschlußfähig sind, wenn zwei Drittel der Vertragsstaaten vertreten sind, gelten die Kandidaten als in den Ausschuß gewählt, welche die höchste Stimmenzahl und die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden und abstimmenden Vertreter der Vertragsstaaten auf sich vereinigen. Die Ausschußmitglieder werden für vier Jahre gewählt. Auf erneuten Vorschlag können sie wiedergewählt werden. Die Amtszeit von fünf der bei der ersten Wahl gewählten Mitglieder läuft nach zwei Jahren ab; unmittelbar nach der ersten Wahl werden die Namen dieser fünf Mitglieder vom Vorsitzenden der Tagung durch das Los bestimmt. Wenn ein Ausschußmitglied stirbt oder zurücktritt oder erklärt, daß es aus anderen Gründen die Aufgaben des Ausschusses nicht mehr wahrnehmen kann, ernennt der Vertragsstaat, der das Mitglied vorgeschlagen hat, für die verbleibende Amtszeit mit Zustimmung des Ausschusses einen anderen unter seinen Staatsangehörigen ausgewählten Sachverständigen. Der Ausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Ausschuß wählt seinen Vorstand für zwei Jahre. Die Tagungen des Ausschusses finden in der Regel am Sitz der Vereinten Nationen oder an einem anderen vom Ausschuß bestimmten geeigneten Ort statt. Der Ausschuß tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. Die Dauer der Ausschußtagungen wird auf einer Tagung der Vertragsstaaten mit Zustimmung der Generalversammlung festgelegt und wenn nötig geändert. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen stellt dem Ausschuß das Personal und die Einrichtungen zur Verfügung, die dieser zur wirksamen Wahrnehmung seiner Aufgaben nach diesem Übereinkommen benötigt. Die Mitglieder des nach diesem Übereinkommen eingesetzten Ausschusses erhalten mit Zustimmung der Generalversammlung Bezüge aus Mitteln der Vereinten Nationen zu den von der Generalversammlung zu beschließenden Bedingungen.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-43-kinderrechte-ausschuss
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Aktionstag für Kinderrechte
24.11.2017 - Am 20. November wird an die wichtigen Rechte für Kinder erinnert.
https://www.zdf.de/kinder/logo/aktionstag-fuer-kinderrechte-100.html
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Kinderrechte
20.11.2015 - Sollten Kinder mehr mitreden dürfen? «Zambo»-Kinderreporter finden, es gibt schon Themen, bei denen sie gerne mehr gehört werden möchten.
http://www.zambo.ch/Start/Archiv/2014/11/19/Zambothek/Ich-Du-Wir/Kinderrechte
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Kinderrechte müssen eingehalten werden (Artikel 4)
22.12.2005 - Die Vertragsstaaten tun alles, um die hier aufgeschriebenen Rechte den. Kindern zu gewährleisten. Wenn Rechte hier aufgeschrieben sind, die du. nicht hast, wird dein Land seine Gesetze ändern. Vielleicht müssen sie. neu geschrieben werden. Vielleicht müssen sie nur etwas angepasst werden. Dort wo Kinder Hunger leiden, wo sie an Krankheiten sterben oder nicht. zur Schule gehen können, ist es sehr schwierig, die Rechte einzuhalten.
http://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showcard.php?id=4830
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Wenn Kinderrechte nicht vergessen werden sollen (Artikel 41 bis 52)
22.12.2005 - Alle Staaten der Welt sollen dem Übereinkommen beitreten. Ob ein Land. beitreten soll oder nicht, entscheidet sein Parlament. Sobald sich zwanzig. Länder dem Übereinkommen angeschlossen haben, tritt es in Kraft. Dies. ist am 2. September 1990 geschehen. Inzwischen sind alle Länder der. Welt, ausser Somalia und die USA, dem Übereinkommen beigetreten.
http://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showcard.php?id=4867
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Kinderrechte weltweit
Obwohl fast alle Staaten das Übereinkommen über die Rechte der Kinder unterschrieben haben, halten sich nicht alle daran. Verstöße gegen die Rechte der Kinder stehen in vielen Ländern dieser Erde leider auf der Tagesordnung. Nicht alle Kinder haben die Möglichkeit, eine Schule zu besuchen. Viele leben in Armut und ihre Eltern können es sich nicht leisten, die Kinder zur Schule zu schicken.
https://www.demokratiewebstatt.at/thema/thema-kinderrechte/kinderrechte-weltweit/
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fuer-kinderrechte.de - Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention
Thematisch setzt sich die Seite mit den Rechten von Kindern in den Vereinten Nationen auseinander. Das Angebot bietet Übersetzungen juristischer Texte in kindgerechtete Alltagssprache, erläutert diese und zeigt aktuelle Entwicklungen und Aktionen auf. Letztgenannte werden dabei in einer Deutschlandkarte eingetragen, so dass die Nutzer nach Aktionen in ihrer Nähe suchen oder sich einfach einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten für Kinder...
http://www.fuer-kinderrechte.de/
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Politik und Kinderrechte | Linktipp: Kindersache | Bei uns und um die Ecke
Aus dem Inhalt:
[...] Auf diesen Seiten werden die wichtigsten Kinder-Rechte leicht verständlich erklärt. Außerdem sind dort aktuelle Infos zum Jugendschutz-Gesetz und interessante Specials zu verschiedenen Themen zu finden. [...]
http://www.kindernetz.de/grundgesetz/quiz/-/id=130192/nid=130192/did=36572/r7w9w2/index.html
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