Die Zeit vor 1918
16.08.2005 - Bereits seit Ende des 15. Jahrhunderts hatte das Reichskammergericht die Kompetenz zur Schlichtung von Finanzstreitigkeiten über die erste allgemeine Reichssteuer. Nach Auflösung des alten Reichs im Jahre 1806 kam es im Zuge der konstitutionellen Veränderungen allmählich zur getrennten Entwicklung der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Aus dem Inhalt:
[...] Für weitere wichtige Abgaben, nämlich den Wehrbeitrag, die Kriegssteuern und Besitzabgaben, wurde die Regelung über die gerichtliche Kontrolle den jeweiligen Landesgesetzen überlassen. [...]
http://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showcard.php?id=3404