Elektrogesetz
22.05.2011 - Das Elektrogesetz heißt in voller Länge "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" . Als Kurzform wird auch "ElektroG" verwendet. Das ElektroG ist ab dem 24. März 2006 in Kraft. Seitdem dürfen Elektrogeräte nicht einfach im Hausmüll landen.
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