Zuständigkeiten
12.09.2005 - Revisionsgericht Das Bundesverwaltungsgericht ist als ein Revisionsgericht errichtet worden, das die Rechtseinheit im Bereich des zum allgemeinen Verwaltungsrecht gehörenden Bundesrechts zu wahren hat. Seine Hauptaufgabe besteht also darin, über die richtige Auslegung und Anwendung des Bundesrechts zu entscheiden.
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