Auch gute Onkels können böse sein - Straftatbestände
20.04.2006 - Eine strafrechtliche Spezialnorm für den Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gibt es nicht, vielmehr existiert eine Vielzahl einzelner Straftatbestände, die je nach Art der sexuellen Gewalt oder der Beziehung zwischen Täter und Opfer in entsprechenden Rechtsvorschriften erfasst sind.
Aus dem Inhalt:
[...] wurde mit dem 30. Strafrechtsänderungsgesetz (30. StrÄndG) die Verjährungsfristen von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen geändert. Jetzt ruht die Verjährung [...]
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