Der Bundestag - Die Staatsgewalt geht vom Volke aus
13.08.2005 - Art. 20 GG Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Repräsentative Demokratie Art. 20 Abs. 2 legt für die Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland den Grundsatz der repräsentativen Demokratie fest.
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