Lexikon: Arbeitslosengeld II / Hartz IV

Das Arbeitslosengeld II oder "Hartz 4" bekommen Menschen, die über längere Zeit arbeitslos sind oder noch nicht berufstätig waren und keinen Job finden. (Quelle: Thorben Wengert/ pixelio.de)

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommen Menschen, die über längere Zeit arbeitslos sind oder überhaupt noch nicht berufstätig waren und keinen Job finden. Außerdem können es Leute beantragen, die in ihrem Job zu wenig verdienen und Unterstützung brauchen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hatte und sie verliert, bekommt er zunächst das Arbeitslosengeld I. Wenn er weiterhin keinen Job findet, muss er das Arbeitslosengeld II beantragen.

Diese staatliche Absicherung nennen viele Leute auch "Hartz IV" oder "Hartz 4", weil sie von dem SPD-Mitglied und VW-Manager Peter Hartz entwickelt wurde. Herr Hartz wurde während der Regierungszeit von SPD und Grünen im Jahre 2002 beauftragt, das deutsche Sozialsystem zu erneuern. Diese neuen Sozialgesetze traten im Januar 2005 in Kraft. Das ALG II soll laut Bundesagentur für Arbeit "eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten". Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom so genannten "Existenzminimum", also der Geldsumme, die mindestens zum Überleben nötig ist. Aber wieviel ist das?

In Deutschland hat der Gesetzgeber festgelegt, dass für einen Erwachsenen 364 Euro im Monat reichen müssen. Bei Kindern und Jugendlichen ist es noch weniger, nämlich zwischen 215 und 287 Euro. Viele Menschen empfinden das als ungerecht. Sie meinen, dass gerade Kinder sogar mehr Geld brauchen als Erwachsene, weil sie zum Beispiel noch wachsen und viel öfter neue Kleidung und Schuhe brauchen. Deshalb wird von Kritikern nicht zuletzt diese Regelung mitverantwortlich dafür gemacht, dass in Deutschland verhältnismäßig viele Kinder von Armut betroffen sind - man spricht auch von "Kinderarmut".

Die Summen des Arbeitslosengeldes II werden Regelsatz genannt und sollen alle Bedürfnisse abdecken. So hat eine Kommission ausgerechnet, dass 128,46 Euro für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke reichen. Für Bekleidung und Schuhe sind pro Monat 30,40 Euro vorgesehen. Für Bildung stehen monatlich 1,39 Euro zur Verfügung. Miete und Heizkosten muss der ALG II-Empfänger im Normalfall nicht selbst bezahlen. In bestimmten Fällen und besonderen Lebenslagen kann man auch extra Geld beantragen. Zum Beispiel wenn man seine erste Wohnung bezieht und Möbel braucht oder wenn man ein Baby bekommt, für das man sorgen muss. Über den Antrag muss die Arbeitsagentur entscheiden, er kann auch abgelehnt werden.

ALG II bekommt nur jemand, der kein eigenes Geld mehr hat. Dabei gibt es aber bestimmte Freibeträge, das heißt eine gewisse Geldsumme, die man haben darf. Pro Lebensjahr werden dem Antragsteller 150 Euro zugebilligt. So darf also ein 30-Jähriger 4.500 Euro haben, die ihm nicht angerechnet werden. Hat er mehr Geld zusammengespart, muss er so lange davon leben, bis nur noch 4.500 Euro übrig sind. Erst dann hat er Anspruch auf ALG II.

Das ALG II war ursprünglich nur für Menschen gedacht, die arbeitslos sind. In den letzten Jahren ist aber die Zahl der Menschen gestiegen, die nicht genug Geld zum Leben haben, obwohl sie arbeiten. Diese Menschen können, wenn ihr Verdienst unterhalb des Existenzminimums liegt, auch ALG II beantragen. Derzeit liegt die Zahl der Menschen, die ihren Lohn mit ALG II aufstocken müssen, bei etwa 1,5 Millionen. Denn es gibt einige Jobs, in denen die Menschen sehr wenig Geld für ihre Tätigkeit bekommen, so dass sich die Arbeit für sie kaum lohnt. Gewerkschaften und die Parteien der Opposition (als die nicht-regierenden Parteien) im Bundesstag fordern deshalb einen einheitlichen Mindestlohn, der über dem Regelsatz von "Hartz 4" liegen soll.

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letzte Aktualisierung: 08.11.2014

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