Lexikon: Folter

von Tanja Lindauer

"Pfahlhängen" war eine Foltermethode ab dem 16. Jahrhundert, bei der ein Mensch an den Händen aufgehängt wurde. Diese grausame Folterei wurde auch in den NS-Konzentrationslagern angewandt. (Quelle: Constitutio Criminalis Theresiana, Wikimedia Commons)

Wenn man einen Menschen, der gefangen gehalten wird, quält, damit er eine Aussage macht, ein Geheimnis verrät oder ein Geständnis ablegt, dann nennt man das Folter. Weitere Begriffe für Folter sind Marter oder Tortur. Man kann einen Menschen sowohl körperlich als auch seelisch quälen. Mit der Folter will man erreichen, dass der Gefangene aufgibt und Informationen preisgibt oder seine "Schuld" eingesteht. Der Wille des gefolterten Menschen wird dabei gebrochen - wenn die Angst, die Schmerzen oder die Erschöpfung zu groß sind, dann sagt das Opfer oft Dinge, die es unter normalen Umständen niemals gesagt hätte. Das bedeutet, dass der gefolterte Mensch vielleicht auch ein Geständnis über eine Tat ablegt, die er gar nicht begangen hat. Trotzdem gesteht er die Tat, nur damit die Qualen aufhören.

Im Mittelalter wurde die Folter in Deutschland oft eingesetzt, um Informationen oder Geständnisse zu erlangen. Die Foltermethoden waren sehr grausam: Es wurden sogar richtige Folterwerkzeuge erfunden und eingesetzt. Daumenschrauben oder Streckbänke waren zum Beispiel beliebte Werkzeuge. Auch Feuer wurde häufig verwendet, um die Menschen zu einem Geständnis zu zwingen. Ebenso Kitzeln kann eine Foltermethode sein - im Mittelalter wurde die Methode eingesetzt, indem man auf die Fußsohlen des Opfers Salz rieb, das dann von einer Ziege abgeleckt wurde. Durch das ständige qualvolle "Lachen" wurden unerträgliche Muskelschmerzen hervorgerufen. Zudem wurden bei dieser Methode auch die Füße wund. Im 16. und 17. Jahrhundert erzwang man durch Folter von vermeintlichen Hexen Geständnisse. Durch die unerträglichen Schmerzen gestanden die beschuldigten Frauen ein, dass sie Hexen seien - nur damit der Folterknecht mit seinen grausamen Verhörmethoden aufhörte.

Einen Menschen zu foltern verstößt gegen die Menschenrechte und ist damit verboten. Seit 1984 gibt es die so genannte "UN-Anti-Folter-Konvention", in der steht, was man unter Folter versteht, wie man sie verhindert und wie man die Menschen bestraft, die Folter einsetzen. Diese Übereinkunft der Vereinten Nationen haben mehr als 140 Länder unterschrieben. Auch in anderen Bestimmungen ist die Folter ausdrücklich untersagt, so steht etwa im Artikel 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, dass Folter verboten ist und auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention wird das Verbot erklärt.

Doch leider werden immer noch viele Gefangene gefoltert. Zwar werden heute nicht mehr die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Folterwerkzeuge eingesetzt, aber das bedeutet nicht, dass die Methoden heute weniger grausam wären. Menschen werden zum Beispiel an Händen oder Füßen aufgehängt, bis zum Ertrinken in kaltes Wasser getaucht, sie werden systematisch am Schlafen gehindert oder unablässig lauten Geräuschen und grellem Licht ausgesetzt. Es gibt viele fürchterliche Methoden, jemanden zu quälen. Diese Folter schadet nicht nur dem Körper, sondern auch der Seele. Gefolterte Menschen leiden in den meisten Fällen ein Leben lang unter Angst oder Schlafstörungen.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International machen immer wieder Vorfälle von Folter öffentlich und setzten sich für die Einhaltung der Menschenrechte ein. So war die Folter im Irak unter dem 2006 hingerichteten Diktator Saddam Hussein an der Tagesordnung und auch in anderen Ländern wird immer wieder von solchen Vorfällen berichtet. Selbst in den USA sind umstrittene Verhörmethoden, die schon als Folter gelten, im so genannten "Krieg gegen den Terror" im Gefangenenlager in Guantanamo auf Kuba eingesetzt worden. Dazu zählten Schlafentzug, Drohungen, stundenlanges Stehen, 20-stündige Verhöre oder völlige Isolation der Gefangenen. Im US-Gefängnis Abu Ghuraib im Irak wurde erstmals 2004 ein Folterskandal öffentlich bekannt, der weltweit Empörung hervorrief.

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Co-Autorin: Britta Pawlak
letzte Aktualisierung: 30.03.2012

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