Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes, öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie Bundesrecht ausführen oder als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltu...
Aus dem Inhalt:
[...] Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/bundesdatenschutzgesetz-bdsg