Organisation und Verfahren der Gerichte
Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 GG ein Rechtsstaat. Damit der Bürger sein Recht erstreiten kann, ist es erforderlich, dass es Gerichte gibt, vor denen er seine Ansprüche geltend machen kann.
Aus dem Inhalt:
[...] Das Prozessrecht wiederum regelt die Zuständigkeit und das Verfahren vor der einzelnen Gerichten. Für das Zivilrecht gilt in erster Linie die Zivilprozessordnung [...]
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