Die Vorgänger des Bundesgerichtshofes
08.08.2005 - Schon im Jahre 1495 war mit der Gründung des Reichskammergerichts unter Kaiser Maximilian I. versucht worden, die starke politische Zersplitterung Deutschlands zu überwinden und ein für das gesamte Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zuständiges oberstes – von Monarchen unabhängiges – Gericht zu schaffen.
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