Wahlrecht
Durch das Wahlrecht wird festgelegt, wer das Recht hat, an Wahlen teilzunehmen. Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man jemanden wählen darf, passives Wahlrecht heißt, dass man auch selbst in ein Amt gewählt werden darf. Aktiv wahlberechtigt sind Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze liegt in den meisten Fällen zwischen 16 und 18 Jahren.
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