Bundesrat - Allgemein
25.10.2005 - Zusammensetzung In einem Bundesstaat besteht das Parlament aus zwei Kammern (Häusern). Die Volksvertretung, in Deutschland der Bundestag, wird immer vom Volk direkt gewählt. Die andere Kammer kann auf unterschiedliche Weise gebildet werden, beispielsweise durch direkte Wahl in den Bundesstaaten, wie der amerikanische Senat, in den jeder Staat unabhängig von der Einwohnerzahl zwei Senatoren entsendet.
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