Die Errichtung des Bundesfinanzhofs
16.08.2005 - Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde es wieder möglich, ein landesweit zuständiges oberstes Steuergericht zu errichten. Nach Artikel 108 Abs. 6 des Grundgesetzes wird die Finanzgerichtsbarkeit durch Bundesgesetz einheitlich geregelt. Da eine solche Regelung, u.a. wegen der Zuständigkeit der Bundesländer für die Landesfinanzgerichtsbarkeit, erhebliche Zeit in Anspruch nehmen musste, wurde vorweg das Gesetz vom 29.
Aus dem Inhalt:
[...] Als Standort beließ man es bei München, weil hier "ein geeignetes Gebäude mit den notwendigen Gerätschaften und mit einer vorbildlich eingerichteten Bücherei" [...]
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