Hetze gegen Ausländer, Andersgläubige und Homosexuelle[Volksverhetzung]
Pass auf! Jeder Mensch hat das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern. Das Recht der freien Meinungsäußerung gehört zu den besonders geschützten Grundrechten im Grundgesetz. Doch es gibt eine wichtige Einschränkung: Niemand darf Ansichten äußern, die zum Hass und zu Gewalt gegen Teile der Bevölkerung anstacheln.
Aus dem Inhalt:
[...] eine Person deines Vertrauens, etwa deine Eltern, und einen Rechtsanwalt hinzuziehen. [...]
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