Kammer
Als Kammern bezeichnet man die Vertretungen der berufstätigen Menschen in Österreich. Berufstätige (außer BeamtInnen) sind automatisch Mitglieder einer Kammer (Pflichtmitgliedschaft), man kann also nicht ein- oder austreten, sondern die Mitgliedschaft hängt von der Berufsausübung ab. Es gibt drei große Kammern: Die Bundesarbeitskammer (Kammer für Arbeiter und Angestellte, AK), die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und die Landwirtschaftskammer (...
Aus dem Inhalt:
[...] Landeskammern in den einzelnen Bundesländern. Daneben gibt es noch die Kammern der freien Berufe – dazu zählen z.B. die Ärztekammer, die Rechtsanwaltskammer, [...]
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