Artikel 22: Ein Kind als Flüchtling
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, daß ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird;
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-22-ein-kind-als-fluechtling