Artikel 45: Prüfungsverfahren
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Um die wirksame Durchführung dieses Übereinkommens und die internationale Zusammenarbeit auf dem von dem Übereinkommen erfaßten Gebiet zu fördern;
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-45-pruefungsverfahren