Nichtangriffspakt
Ein Nichtangriffspakt zwischen zwei (oder mehreren) Ländern liegt dann vor, wenn diese Länder gemeinsam festlegen, dass sie mögliche Konflikte untereinander nicht mit Waffengewalt lösen werden (sie werden einander also nicht militärisch angreifen). Gleichzeitig wird festgehalten, dass sie sich neutral verhalten, wenn zwischen einem der Länder und einem dritten Land ein Konflikt besteht (Neutralität).
http://www.politik-lexikon.at/nichtangriffspakt/