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Artikel 32: Kinderarbeit und Schutz vor Ausbeutung
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte. Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um die Durchführung dieses Artikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen anderer internationaler Übereinkünfte werden die Vertragsstaaten insbesondere
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-32-kinderarbeit-und-schutz-vor-ausbeutung
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Artikel 33: Schutz vor Drogen
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlich Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um Kinder vor dem unerlaubten Gebrauch von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen im Sinne der diesbezüglichen internationalen Übereinkünfte zu schützen und den Einsatz von Kindern bei der unerlaubten Herstellung dieser Stoffe und beim unerlaubten Verkehr mit diesen Stoffen zu verhindern.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-33-schutz-vor-drogen
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Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen.
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Artikel 4: Wie Kinder zu ihrem Recht kommen!
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-4-wie-kinder-zu-ihrem-recht-kommen
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Artikel 5: Die Rechte der Eltern
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-5-die-rechte-der-eltern
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Artikel 7: Wer bin ich?
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall, daß das Kind sonst staatenlos wäre.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-7-wer-bin-ich
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Artikel 9: Trennung von den Eltern
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1 .Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-9-trennung-von-den-eltern
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Landwirtschaft: Unterschiedliche Methoden
20.01.2018 - Wo genau liegendie Unterschiede zwischen Bio-Landwirtschaft und der normalen Landwirtschaft? Es gibt bei beiden Vor- und Nachteile.
https://www.zdf.de/kinder/logo/erklaerstueck-landwirtschaft-100.html
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Werden die Kinderrechte eingehalten?
01.09.2017 - Warum werden die Kinderrechte nicht in allen Ländern eingehalten?
https://www.zdf.de/kinder/logo/kinderrechte-einhalten-104.html
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Kindersklaverei
07.03.2012 - Kinder sind immer mit am stärksten von Sklaverei betroffen, da sie sich am wenigsten wehren können. Das Schicksal vieler Kinder der Welt ist heute nicht viel besser als zu früheren Zeiten. Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen geht davon aus, dass jedes sechste Kind unter 15 Jahren auf der Welt arbeiten muss. Dabei ist Kinderarbeit seit der UNO-Kinderrechtskonvention verboten. Für die Sklavenhändler und viele andere Menschen des 17. Jahrhunderts waren aber Kinder nicht gleich Kinder sogar noch nicht einmal vollwertige Menschen.
https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/politik/kindersklaverei
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