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Kinderrechte zum Anhören: Kinderrechte bald im Grundgesetz?
Kinder haben Rechte! Die stehen in der sogenannten UN-Kinderrechtskonvention. Leider halten sich viele Erwachsene nicht daran. Die neue Regierung in Deutschland will das jetzt ändern: Kinderrechte sollen bald im Grundgesetz stehen. radioMikro-Reporterin Mirjam Uhrich hat nachgefragt: bei Sophie, Karlotta, Jonas und Julius und beim Geschäftsführer des Kinderschutzbundes München Fabian Rössel.
https://www.br.de/kinder/hoeren/radiomikro/kinderrechte-sollen-ins-grundgesetz-100.html
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Artikel 37: Folter und Kinder als Straftäter
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten stellen sicher, daß kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden: daß keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden; daß jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen seines Alters behandelt wird. Insbesondere ist jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, von Erwachsenen zu trennen, sofern nicht ein anderes Vorgehen als dem Wohl des Kindes dienlich erachtet wird; jedes Kind hat das Recht, mit seiner Familie durch Briefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen; daß jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand und das Recht hat, die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung bei einem Gericht oder einer anderen zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Behörde anzufechten, sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einem solchen Verfahren.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-37-folter-und-kinder-als-straftaeter
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Artikel 41: Schutz der vorhandenen Kinderrechte
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Dieses Übereinkommen läßt zur Verwirklichung der Rechte des Kindes besser geeignete Bestimmungen unberührt, die enthalten sind im Recht eines Vertragsstaats oder in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-41-schutz-der-vorhandenen-kinderrechte
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Artikel 44: Kontrolle der Kinderrechte
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Ausschuß über den Generalsekretär der Vereinten Nationen Berichte über die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte getroffen haben, und über die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen, und zwar innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens für den betreffenden Vertragsstaat, danach alle fünf Jahre. In den nach diesem Artikel erstatteten Berichten ist auf etwa bestehende Umstände und Schwierigkeiten hinzuweisen, welche die Vertragsstaaten daran hindern, die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Verpflichtungen voll zu erfüllen. Die Berichte müssen auch ausreichende Angaben enthalten, die dem Ausschuß ein umfassendes Bild von der Durchführung des Übereinkommens in dem betreffenden Land vermitteln. Ein Vertragsstaat, der dem Ausschuß einen ersten umfassenden Bericht vorgelegt hat, braucht in seinen nach Absatz 1 Buchstabe b vorgelegten späteren Berichten die früher mitgeteilten grundlegenden Angaben nicht zu wiederholen.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-44-kontrolle-der-kinderrechte
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Artikel 52: Kündigung der Mitgliedschaft
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Ein Vertragsstaat kann dieses Übereinkommen durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete schriftliche Notifikation kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär wirksam.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-52-kuendigung-der-mitgliedschaft
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Artikel 54: Wortlaut des Vertrages
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-54-wortlaut-des-vertrages
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Artikel 12: Meine Meinung
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-12-meine-meinung
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Artikel 16: Briefgeheimnis
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-16-briefgeheimnis
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Artikel 2: Alle Kinder sind gleich!
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-2-alle-kinder-sind-gleich
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Artikel 27: Lebensstandard
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-27-lebensstandard
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