Aufruf des Rates der Volksbeauftragten
Der „Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk“ datiert vom 12. November 1918. Er regelte Fragen von Vereins- und Versammlungsrecht Zensur Meinungsäußerung in Wort und Schrift Freiheit der Religionsausübung Amnestie Gesindeordnungen Arbeiterschutzbestimmungen u.a.
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