Darlehen
Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt.
Aus dem Inhalt:
[...] oder in einer Summe am Ende der Laufzeit erfolgt. Der Begriff Darlehen wird in der Praxis häufig synonym für Kredit verwandt. Ein Darlehensvertrag kommt durch Angebot und Annahme (Vertrag) und nach dem Empfang von Geld oder Sachen zustande. [...]
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