Satzergänzungen
Ein Satz muss mindestens ein Subjekt und ein Prädikat enthalten. Diese Satzglieder sind für einen Satz obligatorisch. Sie stellen den Satz in seiner kürzesten Form dar. Fehlt innerhalb der Satzaussage noch etwas, muss dies in einer Satzergänzung ausgedrückt werden.
Aus dem Inhalt:
[...] sich die Objekte in: Genitivobjekt (Objekt im 2. Fall): Der Mann war des Diebstahls angeklagt. Frage: Wessen? - des Diebstahls Dativobjekt (Objekt im 3. Fall): [...]
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