Interessensausgleich im Bundesrat
Der Bundesrat ist ein Mitwirkungsorgan im deutschen Regierungssystem, das aus den Vertretern der Regierungen der Länder besteht. Da die Entscheidungsbefugnisse im Bund nicht allein bei der Mehrheit im Bundestag und der von ihr getragenen Regierung liegen, bedarf es eines Interessensausgleiches mit den Landesregierungen im Bundesrat.
Aus dem Inhalt:
[...] ein Ausgleich der Interessen gefunden werden. Nachdem die Bundesregierung im Januar 2003 den Gesetzentwurf erneut und unverändert in das Gesetzgebungsverfahren [...]
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