Spätmittelalter - Wer konnte als Hexe verurteilt werden?
Im Prinzip wirklich jeder und jede. Es genügte eine einfache Anzeige. Konnte man seinen Nachbarn oder seine Nachbarin nicht leiden, dann bezichtigte man ihn oder sie der Hexerei. So endeten viele private Streitereien vor dem Hexengericht. Die Wahrscheinlichkeit für die angeklagte Person, eine solche Anklage widerlegen zu können, war äußerst gering.
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