Schwarzfahren[Erschleichen von Leistungen]
Pass auf! Wenn du ohne, mit einem nicht entwerteten oder ungültigen Fahrschein in einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs bist, fährst du schwarz. Wer schwarzfährt, macht sich strafbar, weil er sich Leistungen "erschleicht". Schwarzfahren ist ein Betrugsdelikt. Weniger schlimm ist Schwarzfahren, wenn du im Innenstadtbereich eine kurze Strecke schwarzfährst.
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