Institutionen und Einrichtungen der EU
Das politische System der Europäischen Union Das politische System der EU ist sehr komplex (Bild 1). Neben: dem Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat, Rat), der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Gerichtshof komplettieren weitere Organe, Institutionen und Einrichtungen den strukturellen ...
Aus dem Inhalt:
[...] keinen Erwerbszweck. Für ihre Darlehenstätigkeit erhält sie keine Mittel aus dem EU-Haushalt, sondern wird durch Anleihen auf den EG-Kapitalmärkten und auf dem Weltmarkt sowie durch ihre Anteilseigner finanziert. Die Anteilseigner der EIB sind die 15 Mitgliedstaaten der EU, die gemeinsam das Kapital der EIB gezeichnet haben. Der jeweilige Anteil pro Mitgliedstaat am Kapital der Bank entspricht dem wirtschaftlichen Gewicht des Landes innerhalb der Union. Das gezeichnete Kapital der Bank beträgt seit dem 1. Januar 1999 100 Mrd. Euro. Gemäß ihrer Satzung liegt die Obergrenze der ausstehenden Darlehen bei 250 % des gezeichneten Kapitals. Obwohl die Bank eine EU-Institution ist, trifft sie ihre Entscheidungen unabhängig. Dies spiegelt sich auch in den Leitungs- und Kontrollstrukturen der EIB wider. Dank ihrer Unabhängigkeit fasst sie ihre Beschlüsse hinsichtlich der Darlehensvergabe und Mittelbeschaffung ausschließlich auf der Grundlage der mit den Projekten verbundenen Vorteile und der Möglichkeiten auf den Finanzmärkten. Die Entscheidungen der Bank werden von folgenden Organen gefällt: Der Rat der Gouverneure setzt sich aus den von den Mitgliedstaaten benannten Ministern zusammen (in der Regel den Finanz- oder Wirtschaftsministern). Diese vertreten die EU-Mitgliedstaaten in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner der Bank. Der Rat der Gouverneure legt die grundlegenden Richtlinien für die Kreditpolitik fest, genehmigt den Jahresabschluss sowie den Jahresbericht, ermächtigt die EIB zu Finanzierungstätigkeiten außerhalb der Union, entscheidet über Kapitalerhöhungen und bestellt die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Direktoriums sowie des Prüfungsausschusses. Der Verwaltungsrat, in dem der Präsident der Bank den Vorsitz führt, besteht aus 25 ordentlichen und 13 stellvertretenden Mitglieder. Die Mitgliedstaaten benennen 24 ordentliche und 12 stellvertretende Mitglieder, die Europäische Kommission die verbleibenden zwei Mitglieder. Der Verwaltungsrat, der einmal monatlich tagt, entscheidet über die Gewährung von Darlehen, genehmigt die Bereitstellung von Garantien sowie die Aufnahme von Mitteln, gibt dem Rat der Gouverneure Empfehlungen über Änderungen der Kreditpolitik der Bank ab und gewährleistet die ordnungsgemäße Führung der Bank. Das Direktorium umfasst den Präsidenten der Bank und sieben Vizepräsidenten, die ausschließlich der Bank verantwortlich sind. Die Mitglieder des Direktoriums werden vom Rat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrats für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Das Direktorium ist das kollegial geleitete und auf Vollzeitbasis tätige Exekutivorgan der Bank und führt die laufenden Geschäfte der Bank. Darüber hinaus sorgt es für die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats. Die EIB verfügt über umfangreiche Kontrollsysteme, bestehend aus: Prüfungsausschuss, Externen Abschlussprüfern, Innenrevision, Finanzkontrolle, Kreditrisiken und Evaluierung der Operationen. In ihrer Funktion als Gemeinschaftsinstitution arbeitet die Bank mit anderen unabhängigen Kontrollorganen zusammen, wie: dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem Europäischen Bürgerbeauftragten. Die Bank arbeitet intensiv mit dem Bankensektor, den EU-Institutionen und multilateralen Entwicklungsbanken (MEB) zusammen. Die enge Zusammenarbeit mit dem europäischen Bankensektor zeigt sich in ihren Geschäftsbeziehungen mit über 180 Banken und Finanzinstituten aus den EU-Mitgliedstaaten, wodurch Mittel für Projekte mobilisiert werden, die von der EIB unterstützt werden und zur Verwirklichung der wirtschaftspolitischen Ziele der Union beitragen. Durch die Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen können die Ziele der EU effektiv verwirklicht werden, wie die Förderung der europäischen Integration und die ausgewogene Entwicklung der Union, oder die Unterstützung der Entwicklungshilfe- und Kooperationspolitik der Union. So ergänzen sich die von der EIB gewährten Darlehen und die Hilfen aus dem EU-Haushalt optimal. Darüber hinaus fördert die EIB gemeinsam mit anderen multilateralen Entwicklungsbanken (MEB), wie z. B. der Weltbank oder der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in Entwicklungsländern. Weitere EU-Einrichtungen und Agenturen Die EU hat in den vergangenen Jahren eine weitere institutionelle Auffächerung erfahren. Hierbei übernehmen so genannte Agenturen und weitere EU-Einrichtungen eine Reihe wichtiger und vielfältiger Aufgaben. Die wichtigsten sind (mit Sitz und Gründungsjahr): Europäisches Jugendforum der EU (Belgien, Brüssel, 1978), Europäische Stiftung für Berufsbildung (Italien, Turin, 1994), Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Griechenland, Saloniki, 1975), Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Österreich, Wien, 1997), Europäisches Sortenamt (Frankreich, Angers, 1997), Harmonisierungsamt / Markenamt (Spanien, Alicante, 1993), Satellitenzentrum (Spanien, Torrejón, 1999), Europäische Drogenbeobachtungsstelle (Portugal, Lissabon, 1995), Agentur für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (Spanien, Bilbao, 1994), Lebensmittel- und Veterinäramt (Irland, Grange Dunsany, 1997), Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Irland, Dublin, 1975), Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (Großbritannien, London, 1993), Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Belgien, Brüssel, 2002), Europäische Umweltagentur (Dänemark, Kopenhagen, 1999), Statistisches Amt der Europäischen Union (Luxemburg, 1958), Amt für humanitäre Hilfe (Belgien, Brüssel, 1992), Europäische Agentur für Wiederaufbau (Griechenland, Saloniki, 2000). Europäischer Bürgerbeauftragter Europäisches Jugendforum der EU Europäische Stiftung für Berufsbildung Europäischer Rechnungshof EAG Maastricht-Vertrag Europäische Drogenbeobachtungsstelle Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Europäisches Parlament Harmonisierungsamt Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ESZB Osterweiterung Vertrag von Nizza Lebensmittel- und Veterinäramt EZB WILLEM FREDERIK DUISENBERG Europäischer Investitionsfonds Wirtschafts- und Währungsunion Europäische Zentralbank Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Europäischer Rat EU-Einrichtungen TRICHET Vertrag von Amsterdam Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Europäische Agentur für Wiederaufbau Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Ausschuss der Regionen EG-Vertrag EuRH Rat der Europäischen Union EU-Konvent Europäische Atomgemeinschaft Europäische Kommission Europa der Regionen Vertrag von Rom Ecofin-Rat Stand: 2010 Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung. 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