Darlehen
Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt.
Aus dem Inhalt:
[...] Nach der Art der Rückzahlung werden weiterhin unterschieden: Fälligkeitsdarlehen , hier werden in regelmäßigen Abständen während der Laufzeit Zinsen entrichtet. [...]
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