Artikel 20: Trennung von den Eltern
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention 1. Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates.
Aus dem Inhalt:
[...] kommt unter anderem die Aufnahme in eine Pflegefamilie, die Kafala nach islamischem Recht, die Adoption oder, falls erforderlich, die Unterbringung in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung in Betracht. [...]
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-20-trennung-von-den-eltern