Menschen- und Grundrechte in der EU
Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht.
Aus dem Inhalt:
[...] onvention (EMRK) herleitet. Diese Praxis wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1992 in Art. 6 Abs. 2 EUV vertraglich festgeschrieben: „Die Union achtet [...]
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