Darlehen
Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt.
Aus dem Inhalt:
[...] Darlehen können mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Diese Darlehen heißen auch Kündigungsdarlehen. Während der Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt. [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/mathematik/artikel/darlehen