Kindergarten
01.03.2006 - Seit dem 1. August 1996 hat jedes drei- bis sechsjährige Kind in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Kindergärten haben den Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab drei Jahre bis zum Schuleintritt. Träger sind neben den Kommunen überwiegend Wohlfahrtsverbände und Kirchen, gelegentlich auch Betriebe und Vereine.
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