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Erziehungsberechtigter/ Erziehungsberechtigte
Jugendliche werden mit 18 Jahren volljährig. Ab der Volljährigkeit genießen sie alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Sie dürfen frei entscheiden, wie sie leben möchten. Vorher ist das nicht so: Da entscheiden in vielen Dingen die Erziehungsberechtigten. Diese haben die Aufgabe, die Interessen der minderjährigen Kinder und Jugendlichen wahrzunehmen.
http://www.politik-lexikon.at/erziehungsberechtigter-erziehungsberechtigte/
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Was darf ich unter 14 und was nicht?
10.07.2004 - Ab wann darf ich alleine auf ein Konzert gehen? Oder mit Freunden in Clubs? Wir klären, was Kids und Jugendliche ab welchem Alter machen dürfen.
Aus dem Inhalt:
[...] um 20.00 Uhr zu Ende sein; für Jugendliche unter 16 liegt die Schallgrenze bei 22.00 Uhr. Dauert der Film länger, müsst Ihr einen Erziehungsberechtigten [...]
https://www.helles-koepfchen.de/artikel/63.html
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Piercing
Pass auf! Jeder Mensch hat ein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder und Jugendliche. Piercings sind, rechtlich gesehen, ein Fall von Körperverletzung. Wenn du unter 18 Jahre alt bist und dich piercen lassen willst, musst du eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten, also deiner Eltern, vorlegen.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=150&titelkatid=0&move=-1
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Ab sechzehn Jahre gilt:
1. Du bist eidesmündig. Das heißt, dass der Richter von dir eine Aussage unter Eid verlangen kann. 2. Du kannst in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen, an der Wahl zum Landtag teilnehmen. 3. Du darfst bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Disco oder eine Gaststätte besuchen.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=188&titelkatid=0&move=-1
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Schulpartnerschaft
In der Schule arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten zusammen. Dieses Zusammenwirken wird als Schulpartnerschaft bezeichnet. Damit die Schulpartnerschaft funktioniert, haben alle Gruppen das Recht auf eine Interessenvertretung. Organisiert ist die Schulpartnerschaft in verschiedenen Gremien wie dem Klassenforum oder dem Schulforum.
http://www.politik-lexikon.at/schulpartnerschaft/
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Tätowierung
Pass auf! Jeder Mensch hat ein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder und Jugendliche. Tätowierungen sind, rechtlich gesehen, ein Fall von Körperverletzung. Wenn du unter 18 Jahre alt bist und dich tätowieren lassen willst, musst du eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten, also deiner Eltern, vorlegen.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=151&titelkatid=0&move=-1
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Thema: Schule und Demokratie
In der Schule erlebst du täglich Demokratie hautnah, denn die Schulen in Österreich sind demokratisch organisiert. Das nennt man Schulgemeinschaft. In einer Schulgemeinschaft arbeiten LehrerInnen, Erziehungsberechtigte und SchülerInnen demokratisch zusammen. Das bedeutet, dass zum Beispiel nicht die Direktorin oder der Direktor „das Sagen“ über alles hat, und was sie oder er sagt, muss genauso geschehen.
https://www.demokratiewebstatt.at/thema/schule-und-demokratie/
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Bildrechte
02.05.2013 - Wer ein Foto veröffentlicht, muss den Fotografen nennen, das Einverständnis aller abgebildeten Personen oder der Erziehungsberechtigten einholen und die Würde der abgebildeten Personen bewahren.
https://www.religionen-entdecken.de/lexikon/b/bildrechte
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Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor verschiedenen Gefährdungen (Alkohol, Nikotin, Medien, Computerspiele usw.) schützen. Das Gesetz wird ständig erweitert und angepasst.
Aus dem Inhalt:
[...] sie die Kinder oder Jugendlichen zum Verlassen des Ortes anzuhalten, einem Erziehungsberechtigten zuzuführen oder, wenn kein Erziehungsberechtigter erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen. [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/biologie/artikel/jugendschutzgesetz
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Informationen zum Wettbewerb
06.03.2014 - Der Namensvorschlag sollte aus einem Wort oder einer kleinen Wortgruppe bestehen. Vermeide Eigennamen, außer es handelt sich um eine mythologische Bezeichnung mit allgemein bekannter symbolischer Bedeutung. Die Begründung darf maximal eine A4-Seite lang sein (12-Punkt-Schrift mit einfachem Zeilenabstand).
Aus dem Inhalt:
[...] du damit, dass ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter über deine Teilname zu den oben genannten Bedingungen informiert und damit einverstanden ist. [...]
http://www.esa.int/esaKIDSde/SEM6ASR68SH_LifeinSpace_0.html
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